JHV 2021
Liebe Vereinsmitglieder,
zur ordentlichen Mitgliederversammlung des TuS Bonneberg 1963 e.V. am
Freitag, den 8.10.2021 um 19.00 Uhr,
in der Jubilate Kirche Bonneberg
32602 Vlotho
laden wir herzlich ein.
Bitte habt Verständnis dafür, dass ein reibungsloser Ablauf der Versammlung unter den aktuellen Bedingungen der Coronaschutzverordnung nur gewährleistet werden kann, wenn alle Teilnehmer*innen frühzeitig anwesend sind und die Anwesenheitsliste komplett zur Kontaktverfolgung und Kontrolle (3-G – Regel) ausgefüllt wird!
Teilnehmen können auschließlich Vereinsmitglieder, die geimpft, genesen oder getestet mit entspechenden Nachweisen sind!
Diese Zeit erfordert umsichtiges Handeln! Daher wird die Versammlung auf das wesentliche Mass reduziert. Die notwendigen Berichte werden so kurz wie möglich gehalten. Berichte und Rückblicke aus Sportbetrieb und Vereinsterminen werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Laut Vorstandsbeschluss verzichten wir in diesem Jahr auf die Ehrungen und werden diese unter den gegbenen Umständen hoffentlich im nächsten Jahr an anderer Stelle nachholen.
Auf die gewohnte Einladung zu den Getränken und den inoffiziellen Teil mit Gesprächen und Geselligkeit verzichten wir bewusst. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Die Tagesordnung und die Hinweise über die wichtigsten Verhaltensregeln an diesem Abend übersenden wir euch hiermit.
Die Einladung mit Tagesordnung wird fristgerecht in der örtlichen Presse und dem Vereinskasten veröffentlicht.
Schriftliche Anträge sind bis zum 1.10.2021 an den Vorstand zu richten.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des Vorstandes
Anette Wiele
Vorsitzende
Jahreshauptversammlumg des TuS Bonneberg1963 e.V.
Freitag, 08. Oktober 2021 um 19.00 Uhr
in der Jubilate Kirche Bonneberg, 32602 Vlotho
Tagesordnung
- Begrüßung
- Genehmigung Protokoll 2019 und Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Antrag des Vorstandes zur Aufgabe des Sportplatzes/ Anträge
- Aussprache
- Wahlen
- Beschlussfassung über die Kündigung des Pachtvertrages Sportplatz
- Verschiedenes
Vorlage des Antrages zur Aufgabe des Sportplatzgeländes Loher Str. 44
Als Tagesordnungspunkt 8 ist die Beschlussfassung über die Kündigung des Pachtvertrages unseres Sportplatzgeländes an der Loher Str. vorgesehen. Der Vorstand hat nach intensiven Beratungen und Bemühungen in den letzten 4 Jahren diesen Schritt als unumgänglich erachtet, um damit den internen Veränderungen im Sportangebot, der Vereinsstruktur und dem veränderten Interessen und Bedürfnissen der überwiegenden Mehrheit der Vereinsmitglieder Rechnung zu tragen.
Die externen Faktoren wie der Rückzug der kommunalen Unterstützung durch finanzielle Zuschüsse und von der Unterstützung beim Unterhalt und Pflege des Vereinsgeländes bestärken uns in diesem Entschluss.
- Grund der Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt
Nach dem Rückzug der aktiven Fußballmannschaften wurde der Sportplatz von keiner Vereinsgruppe mehr genutzt. Die Kooperation mit dem Hundehaus K. Renner hat sich für die Pflege, Aufsicht und Nutzung als Glücksfall erwiesen, da niemand mehr bereit war, sich in der erforderlicher Weise um den Sportplatz zu kümmern.
- Renner hat sich bereit erklärt, den bestehenden Pachtvertrag zu übernehmen. Die Verpächterin, die Agrokult GmbH (i. P. Fr. Paul) hat sich bereit erklärt, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen mit dem Hundehaus Renner abzuschließen, unabhängig von den bestehenden Kündigungsfristen.
Die Übergabe / Übernahme von vereinseigenem Inventar und Bauten auf dem Sportplatz muss noch abgestimmt werden.
- Beschlussvorschlag für die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung am 20.11.2020 beschließt die Kündigung des Pachtvertrages des Sportplatzgeländes Loher Str. 44 zum 31.12.2020.
Der Vorstand verhandelt über die Bedingungen zur Übergabe von vereinseigenen Bauten und dem Inventar, an den Nachfolger.
Corona-Virus-Hinweis
Teilnahme an der JHV ist nur unter Einhaltung der 3 – G- Regel möglich:
Jeder TN benötigt einen offiziellen und namentlich zuzuordnenden Antigen- Schnelltest (nicht älter als 48 h). Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene mit Nachweis(Impfpass/ Corona-Apps) über die entspechenden Fristen (vollständige Impfung + 14 Tage, Genesung max. 6 Monate)
Bitte achtet darauf, dass die folgenden Regeln während der Versammlung ständig eingehalten werden, damit für alle bestmögliche Sicherheit gewährleistet werden kann.
- Abstand halten (1,5m)
- Mund- Nase- Schutz bis zum Einnehmen des Sitzplatzes tragen
- Bei Ankunft bitte Hände desinfizieren, sofort in die Anwesenheitsliste mit allen Kontaktdaten eintragen, Kontrolle der 3-G- Angaben
- Verzicht auf Händeschütteln und Körperkontakt
- Sitzplätze einhalten
- Einbahnregelung beachten